Funktionalität
Ertragssteuern können über ein Steuerjournal geplant werden, dieses ermöglicht
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einen Prozentsatz für Körperschaftssteuer / Gewerbesteuer zu erfassen
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Manuelle Minderungs- / Mehrungsbeträge für Körper- und Gewerbesteuer zu erfassen
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absolute Steuerkorrekturbeträge für beide Steuerarten zu erfassen
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die prozentuale Steuerberechung führt bei negativer Bemessungsgrundlage nicht zu negativen Steuern
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die absolute Steuerkorrektur kann zu negativen Steuern führen
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die monatliche Steuerberechnung betrachtet immer kumulierte Werte und führt zu einer korrekten Jahressteuer
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wie alle Kalkulationen erfolgt auch die Steuerberechnung nur für PLAN Perioden und belässt Steuern im IST unverändert
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die kalkulierten Steueren werden in die Steuerrückstellungen eingestellt und müssen dort per geplanter Vorausszahlung gezahlt werden
Mehrere Steuerjournale sind möglich, dabei ist zu beachten
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nur aktive Journal werden berechnet
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die Journale wirken immer additiv, die berechneten Steuern addieren sich also
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die Journal beeinflussen sich nicht untereinander (eines mindert also nicht Bemessungsgrundlage des anderen)
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es sind weiterhin keine negative Steuern möglich - man kann also nicht mit einem das andere kompensieren (außer bei manueller Steuerkorrektur)
Steuerbelastung GmbH
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Benötigt als Grundlage der Berechnung das Ergebnis vor Steuern
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Berechnet mehrerer variabler Kosten auf Basis dieser Bemessungsgrundlage (z.B. Gewerbesteuer, Körperschaftssteuer)
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Körperschaftssteuer 15% + 5,5% Solidaritätszuschlag = 15,825 %
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Gewerbesteuer = 3,5 % x Hebesatz der Gemeinde (z.B. Leipzig 460% in 2024) = 16,1 %
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diverse Hinzurechnungen und Kürzungen
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Summe 31,925 % in Leipzig
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die eine Steuer mindert nicht die Bemessunggrundlage der anderen Steuer, bei werden somit von der gleichen Basis gerechnet
Geplante Implementierung
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Buchungsjournal, welches auf eine Summenposition “EVST - Ergebnis vor Steuern” Bezug nimmt
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Spalten für Hinzurechnungen / Kürzungen als pauschale Beträge
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Buchung auf dem Bilanzkonto STRST - Steuerrückstellungen
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Zahlung erfolgt manuell (gemäß Vorausszahlungsbescheid/Steuerbescheid) über das Konto Steuerrückstellungen via manueller Abbau
Nebeninformationen
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Wird Geld aus einer GmbH / AG ausgeschüttet, wird Körperschaftssteuer in Höhe von 25% * 1,055 Soli = 26,375 % einbehalten - dies ist eine Abgeltungssteuer und keine Vorausszahlung auf die private Einkommensteuer. Spielt für das Steuermodul somit keine Rolle.
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Faktor für Privatentnahmen von Firmengewinnen
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betrieblicher Steuerfaktor (1-0,31925)=0,68075
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Körperschaftssteuerfaktor (1-0,26375) = 0,73625
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Gesamtfaktor = 0,68075*0,73625 = 0,5012
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Somit 50 % Steuerbelastung von Firmengewinn zu privat verfügbar
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Zahlung über Lohn ist mit 42% Grenzsteuersatz (ab 63.000 TEUR Jahreseinkommen) immer günstiger
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Verluste über Gesellschaften hinweg nicht aggregierbar, jede Gesellschaft isoliert betrachten
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Ergebnisabführungsverträge
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Gewerbesteuerfreibetrag bei Personengesellschaften → kürzt BMG Gewerbesteuer
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GmbH & Co. KG → Mitunternehmervergütung erhöht BMG
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Gewerbesteuer ist anrechenbar auf BMG Körperschaftssteuer, sofern nicht Vermögensverwaltung